PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG 

Laut Gesetz gilt: Wer anderen einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen ― im Extremfall, mit seinem gesamten Vermögen. 

Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie vor Schadenersatzansprüchen. Dabei leistet sie mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden.