LEXIKON

VERSICHERUNGSBEGRIFFE KURZ ERKLÄRT 


Ambulante Zusatzversicherung

Siehe Zusatzversicherung (Ambulant)


Ausbildungsversicherung

Die Ausbildungsversicherung sichert die Berufsausbildung der Kinder finanziell ab. Die vereinbarte Versicherungssumme wird zu einem festgelegten Zeitpunkt gezahlt. Versichert ist das Leben des Beitragszahlers, meist ein Eltern- oder Großelternteil des Kindes. Stirbt diese Person, übernimmt das Versicherungsunternehmen alle weiteren Beitragszahlungen.


Auslandsreisekrankenversicherung für GKV-Versicherte

Bei Reisen in die 28 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sind Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) versichert. Allerdings sind hierbei weitreichende Einschränkungen zu beachten:

  • Im Krankheitsfall richten sich der Leistungsumfang und die Leistungsdauer nach den gültigen Rechtsvorschriften und Bestimmungen der jeweiligen Krankenversicherung vor Ort – als wäre der Patient in dem jeweiligen Reiseland versichert. Das kann im Behandlungsfall zu einem eingeschränkten Versicherungsschutz und/oder zu einer hohen Selbstbeteiligung führen.
  •  Es kommt vor, dass der behandelnde Arzt die Europäische Krankenversicherungskarte nicht anerkennt und vom Patienten ein Privathonorar verlangt. Aber auch in solchen Fällen erstattet die gesetzliche Krankenkasse daheim nur den jeweiligen Vertragssatz des Reiselandes.                       
  • Die Behandlung in privaten Krankenhäusern ist grundsätzlich nicht abgedeckt.                        
  • Sollte aus medizinischen Gründen ein Rücktransport aus dem Reiseland notwendig werden, müssen gesetzlich Versicherte die Kosten hierfür komplett selbst tragen.
    Die Bundesrepublik Deutschland hat zudem mit Bosnien-Herzegowina, Tunesien und der Türkei Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversicherung geschlossen. Jedoch ist der damit vereinbarte Versicherungsschutz sehr eingeschränkt und für die Behandlung ein Auslandskrankenschein notwendig. Mit einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung können GKV-Versicherte diese Versorgungslücken schließen.       

Abgesehen von den wenigen genannten Ausnahmen müssen gesetzlich Versicherte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für ihre ärztliche ambulante Behandlung, ihre Unterbringung im Krankenhaus und ihre Versorgung mit Medikamenten komplett selbst tragen. Deshalb gehört insbesondere bei Reisen außerhalb Europas unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung in das Reisegepäck.


Autoschutzbrief   
Der Versicherer koordiniert und finanziert über den Autoschutzbrief die Pannenhilfe und sorgt bei Unfällen auch für die Bergung und Sicherstellung des Autos, für Ersatzteilversand, Fahrzeugrücktransport, Autoverzollung oder -verschrottung. Außerdem bezahlt die Schutzbriefversicherung Mietwagenkosten (bis zu einer bestimmten Höhe), Übernachtungen nach Panne oder Unfall, den Krankenrücktransport, die Kosten für die Weiter- und Rückfahrt und die Rückholung von Kindern. Schutzbriefe werden von den Versicherern oft sehr günstig in Kombination mit der Kfz-Versicherung angeboten.


Basisrente                                   

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist ein privates Vorsorgeprodukt, das nach dem Prinzip der Kapitaldeckung funktioniert. Der Kunde schließt einen Vorsorgevertrag mit garantierten Leistungen und einer Überschussbeteiligung ab. Im Alter erhält der Versicherte lebenslang eine monatliche Rente (Leibrente).                   

Selbstständige, aber auch Festangestellte, können mit der Basisrente die Versorgungslücke im Alter schließen, Steuervorteile nutzen und über Zusatzbausteine Lebensrisiken wie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit absichern. Generell ist jeder förderungsberechtigt, der einkommensteuerpflichtig ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat.

                                  

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen das Risiko von Haftungsansprüchen Dritter – vom Baubeginn bis zur Abnahme. Sie ist in jedem Fall wichtig – auch wenn man Architekten, Bauunternehmer oder Bauhandwerker mit dem Bau beauftragt. Denn bereits vom ersten Spatenstich an haftet der Bauherr für Schäden, die andere Personen im Zusammenhang mit dem Bau erleiden; zum Beispiel wenn:

  • ein Passant von umstürzenden/herabfallenden Teilen verletzt wird.                    
  • das Nachbarhaus beschädigt wird.                      
  • ein Auto zertrümmert wird.                    
  • ein Kind in eine Baugrube fällt. 

Der Bauherr muss sich persönlich um die Baustelle kümmern und davon ausgehende Gefahren vermeiden oder beseitigen.


Berufshaftpflichtversicherung 

Bestimmte Berufsgruppen sind durch ihre Tätigkeit dem Risiko ausgesetzt, anderen Menschen Schaden hinzuzufügen, seien es Schäden körperlicher oder finanzieller Art. Zu diesen Berufsgruppen zählen etwa Ärzte, Architekten, Hebammen oder Rechtsanwälte und weitere Freiberufler. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung können sie dieses Risiko abdecken. Die Policen sind auf typische Schadensfälle des jeweiligen Berufsstands zugeschnitten.


Berufsunfähigkeitsversicherung                                            

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt einem berufstätig Versicherten eine Rente, wenn er wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Auch wer pflegebedürftig ist und mindestens unter Pflegestufe 1 fällt, gilt häufig als berufsunfähig – je nach vertraglicher Vereinbarung.

Die Rente wird innerhalb der beim Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungsdauer gezahlt.


Berufsunfähigkeitszusatzversicherung         

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung soll vor allem sicherstellen, dass Versicherte ihre Beiträge zur Lebensversicherung auch dann bezahlen können, wenn sie berufsunfähig werden. Die Zusatzversicherung kann auch die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente umfassen. Sie kann nur in Kombination mit einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden.

 

Betriebliche Altersvorsorge (auch: Betriebsrente)              

Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.


Betriebshaftpflichtversicherung                           

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftungsrisiken eines industriellen, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betriebes ab, die aus den Tätigkeiten des Betriebes entstehen können. Versichert ist nicht nur die gesetzlichen Haftpflicht des Betriebsinhabers, sondern auch die                                                                     Haftpflicht der Betriebsangehörigen während ihrer betrieblichen Tätigkeit. Die Versicherung schützt den Betrieb vor Schadensansprüchen Dritter. Zunächst prüft sie, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Ist der Anspruch begründet, übernimmt sie in der Regel die Kosten für Personen-, Sach- und hieraus folgende Vermögensschäden. Ist der Anspruch nicht begründet, wehrt sie ihn – gegebenenfalls auch gerichtlich – ab.            

In welcher Höhe der Versicherungsschutz besteht und welche Risiken konkret versichert werden, hängt stark von den Eigenschaften eines Betriebes ab. Ein Landwirt etwa benötigt andere Deckungen als ein Internet-Start-up.

Zusatzdeckungen runden den Risikoschutz eines Betriebes ab. Ein Beispiel: Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung kommt u. a. für Schäden auf, die weiterverarbeitenden Betrieben durch die Verarbeitung oder den Einbau von mangelhaften Erzeugnissen entstehen.


Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Unternehmen vor Ertragsausfällen, wenn durch Eintritt eines in den zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) definierten Sachschadens (z.B. Feuer oder Sturm) die Gewinne und weiterlaufenden Kosten wie etwa die Löhne nicht mehr erwirtschaftet werden können.


Cyberversicherung               

Eine Cyberversicherung tritt nach Angriffen auf die Daten oder die IT-Systeme eines Unternehmens („Informationsschutzverletzung“) ein. Sie übernimmt nicht nur die Kosten durch Datendiebstähle, Betriebsunterbrechungen und für den Schadenersatz an Dritte, sondern steht den Kunden im Ernstfall mit einem umfangreichen Service-Angebot zur Seite: Nach einem erfolgreichen Angriff schickt und bezahlt die Versicherung Experten für IT-Forensik, vermittelt spezialisierte Anwälte und Krisenkommunikatoren. So hilft sie, den Schaden für das betroffene Unternehmen so gering wie möglich zu halten.


D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance)                                       

Die D&O ist die Vermögensschaden-Haftpflicht für Unternehmensleiter wie zum Beispiel Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte. Sie deckt gegen die Unternehmensleiter gerichtete Haftpflichtansprüche ab.


Direktversicherung

Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist somit der Arbeitgeber – Begünstigter oder auch Bezugsberechtigter aber ist der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen.


Direktzusage                                

Die Direktzusage, auch Pensionszusage genannt, ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Dabei zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bei Erreichen des Rentenalters die vereinbarte Leistung, beispielsweise eine monatliche Betriebsrente. Der Umfang der Leistung richtet sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des Einkommens während der Erwerbstätigkeit.

Finanziert wird eine Direktzusage in der Regel allein vom Unternehmen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich aber auch darauf verständigen, Teile des Lohnes oder Gehalts für eine Direktzusage umzuwandeln.


Dread-Disease-Versicherung                                                           

Krebs, Parkinson oder ein Herzinfarkt – einen solchen Schicksalsschlag zu erleiden, ist schrecklich. In vielen Fällen können die Betroffenen ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen. Sogenannte Dread-Disease- Versicherungen, deutsch: Schwere-Krankheiten-Versicherungen, bieten Betroffenen und Angehörigen die Chance, sich finanziell abzusichern.

Das Leistungsversprechen der Dread-Disease-Versicherung ist an den Eintritt einer versicherten schweren Krankheit wie einem Krebsleiden, einem Herzinfakt oder einem Schlaganfall gekoppelt.


Elementarschadenversicherung      

Die Elementarschadenversicherung schützt Eigentümer und Mieter vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Versichert sind – je nach Vertrag – das Gebäude und/oder das Eigentum. Dabei zahlt sie z. B. für Schäden durch:

  • Starkregen/Überschwemmung/Rückstau                        
  • Hochwasser                        
  • Schneedruck                        
  • Lawinen/Erdrutsch                        
  • Erdsenkung                        
  • Erdbeben                        
  • Vulkanausbruch

Die Elementarschadenversicherung wird als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten und kann auch nur in Kombination mit einer dieser beiden Versicherungen abgeschlossen werden.


Erwerbsunfähigkeitsversicherung 

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung deckt das Risiko ab, dass ein Versicherter etwa durch einen Unfall oder eine Krankheit so schwer beeinträchtigt ist, dass es überhaupt nicht mehr möglich ist, einer Beschäftigung nachzugehen.

Die Versicherung zahlt in diesem Fall eine Rente, um den Verdienstausfall aufzufangen und die Existenz des Versicherten und die seiner Familie zu sichern. Dies ist gerade vor dem Hintergrund wichtig, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sehr niedrig ist und in aller Regel kaum zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreicht.                 

Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben der bisher ausgeübte Beruf und das bislang erzielte Einkommen keinerlei Bedeutung.


Fahrerschutzversicherung

Wird ein Autofahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall verletzt oder gar getötet, haben er bzw. seine Hinterbliebenen keine Ansprüche gegen die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Fahrerschutzversicherung schließt diese Lücke. Voraussetzung ist, dass der Fahrer keinen Anspruch gegen Dritte auf die nach der Fahrerschutzversicherung ersatzfähigen Positionen hat.                           

Die Fahrerschutzversicherung schützt den Fahrer vor vielen finanziellen Folgen eines Unfalls grundsätzlich so, als hätte ein Dritter den Unfall verursacht. Ersetzt werden zum Beispiel Verdienstausfall oder eine Hinterbliebenenrente. Welche weiteren Positionen und bis zu welcher Höhe gegebenenfalls die Fahrerschutzversicherung übernimmt, ergibt sich aus den Bedingungen zur Fahrerschutzversicherung, die mit dem Versicherer vereinbart wurden.


Fahrradversicherung                        

In dieser Police sind der Verlust oder die Beschädigung des versicherten Fahrrades durch Diebstahl und weitere Gefahren wie etwa Raub, Unterschlagung, Verwechslung, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Unfälle aller Art abgedeckt. Eine Fahrradversicherung ist vor allem für teure Räder sinnvoll.                                                        

Fahrräder können auch über die Hausratversicherung versichert sein. Wenn das Rad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird, leistet die Hausratversicherung. Geklaut wird jedoch meistens auf offener Straße. Dagegen kann man sich mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern.

                                       

Feuerrohbauversicherung

Ein Bauherr muss seinen Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion extra versichern. Viele Banken geben ohne diese Versicherung keinen Kredit. Das Risiko, dass der Rohbau abbrennt, ist mit einer Feuerversicherung versicherbar. Eine Wohngebäudeversicherung schließt in der Regel eine Feuerversicherung für den Rohbau ein. Deshalb empfiehlt es sich diese bereits bei Baubeginn abzuschließen.


Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (auch: Öltankversicherung)                           

Sickert Öl aus den Tanks und verseucht das Grundwasser, können die Rettungsmaßnahmen und die Folgeschäden schnell mehrere 100.000 Euro kosten – und die Existenz des Besitzers bedrohen. Deshalb ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung unverzichtbar. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung kommt auf, wenn:

  • Öl aus undichten Tanks entweicht und das Grundwasser verseucht.                        
  • beim Befüllen durch das Tankfahrzeug Öl ins Erdreich sickert – denn auch bei nur geringen Mengen kann der Austausch des Erdreichs hohe Kosten verursachen.


Haftpflichtversicherung

Laut Gesetz gilt: Wer anderen einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen – im Extremfall mit seinem gesamten Vermögen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie vor Schadenersatzansprüchen. Dabei leistet sie mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft sie, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht. Ist der Anspruch begründet, übernimmt sie                                

  • die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände                        
  • die Kosten für Folgeschäden wie z. B. einen Nutzungsausfall                        
  • bei verletzten Personen die Bergungskosten, Behandlungskosten, den Verdienstausfall und oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden eine Schäden lebenslange Rente.                        
  • Darüber hinaus gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen für viele weitere Risiken:                        
  • Kfz-Haftpflichtversicherung                        
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung                        
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung                        
  • Hundehalter-Haftpflichtversicherung                        
  • Pferdehalter-Haftpflichtversicherung                        
  • Berufshaftpflichtversicherungen                        
  • Haftpflichtversicherungen für Wasser- und Luftfahrzeuge


Handy- oder Smartphoneversicherung             

Wer für die Schäden an seinem Smartphone oder Handy nicht selbst aufkommen möchte, kann eine entsprechende Versicherung für sein Mobiltelefon abschließen. Diese Versicherungen ersetzen häufig den Neuwert eines Gerätes, sollte eine Reparatur unmöglich sein. Diese Risiken können mit Handypolicen abgesichert werden:                                     

  • Bruch- und Wasserschäden                        
  • Beschädigung durch Dritte                        
  • Diebstahl oder Einbruchdiebstahl                        
  • Kurzschluss oder Blitzeinschlag                    
  • Brand

Verbraucher sollten vor dem Abschluss einer Handyversicherung prüfen, welche Risiken tatsächlich abgedeckt sind. In der Regel werden Handyversicherungen mit neuen oder neuwertigen Handys abgeschlossen.


Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung                  

Die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist erforderlich für alle, die sich noch in der Bauphase befinden oder die ihre Immobilie nicht selbst nutzen, sondern vermieten. Denn auch in diesen Fällen ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen. Diese Versicherung zahlt, wenn Passanten gefährdet oder verletzt werden – zum Beispiel durch eine lose Gehwegplatte, vereiste Bürgersteige oder herabfallende Dachziegel.


Hausratversicherung                       

Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Sie kommt auf für Schäden durch:                              

  • Feuer                        
  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion                        
  • Einbruch/Diebstahl                        
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel                        
  • Leitungswasser                        
  • Überspannung                        
  • Versichert ist das gesamte bewegliche Eigentum, das in der Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist. Die Hausratversicherung bezahlt den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes Inventar und/oder die Kosten für eine Reparatur, sofern diese sinnvoll ist.


Haus- und Wohnungsschutzbrief                 

Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief bietet in Notfällen schnelle Hilfe. Wer sich etwa ausgesperrt hat, kann über den Schutzbriefversicherer einen Schlüsseldienst benachrichtigen, um wieder in die Wohnung zu gelangen. Der Versicherer übernimmt die Kosten für das Öffnen der Tür und, falls notwendig, für ein provisorisches Schloss.       

Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief kann auch in anderen Notfällen nützlich sein. Ist etwa das Abflussrohr einer Badewanne oder des Spülbeckens verstopft, organisiert und bezahlt die Versicherung die Rohrreinigung. Ähnliches gilt auch für Schäden an der Heizungs-, Wasser- und Elektroinstallation eines Hauses. Müssen Silberfische, Motten oder Mäuse bekämpft werden, kommt die Schutzbriefversicherung ebenfalls dafür auf. Auch die Kosten für die Beseitigung von Wespen- oder Bienennestern müssen Hausbesitzer mit einem Schutzbrief nicht selbst tragen.

Haus- und Wohnungsschutzbriefe werden in der Regel als Zusatzbaustein zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten – vergleichbar mit einem Autoschutzbrief, der in Verbindung mit einer Kfz-Versicherung abgeschlossen werden kann. Je nach Schutzbrief kann der Betrag, den der Versicherer für einen einzelnen Schaden übernimmt, gedeckelt sein.


Hochzeitsversicherung                    

Muss eine Hochzeit unerwartet abgesagt oder verschoben werden, kommt für die finanziellen Folgen die Hochzeitsversicherung auf. In der Regel sind folgende Fälle damit versichert:

  • Das Brautpaar oder ein Angehöriger wird plötzlich schwer krank, hat einen schweren Unfall oder stirbt.
  • Am Eigentum des Brautpaares entsteht ein erheblicher Schaden.                
  • Braut oder Bräutigam werden betriebsbedingt gekündigt.                        
  • Die Hochzeitsversicherung erstattet die Stornokosten für die Bausteine, die für die Hochzeitsfeier gebucht wurden. Dazu zählen beispielsweise die Saalmiete, Caterer, Mindestverzehr oder Fotografen. Je nach Versicherer sind noch andere Leistungen mit eingeschlossen.
  • Auch andere privat organisierte Familienfeste, wie etwa eine Kommunion oder ein runder Geburtstag, können mit ähnlichen Policen versichert werden.


Hundehalterhaftpflichtversicherung

Hundehalter müssen für den Schaden aufkommen, den ihre Hunde Dritten zufügen. Der Halter haftet dafür mit seinem Vermögen in unbegrenzter Höhe. Hat er dagegen eine Hundehalter- Haftpflichtversicherung, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Schaden.
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung leistet bei

  • Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)                        
  • Sachschäden (z.B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes)                        
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)

Für Hundehalter gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, sie sind unabhängig von eigenem Verschulden verantwortlich für das, was ihr Hund tut. In mehreren Bundesländern müssen Hundehalter aller Rassen verpflichtend eine Haftpflichtversicherung abschließen. Eine solche Versicherungspflicht besteht derzeit in Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin.


Jagd- und Sportwaffenversicherung                    

Jagd- und Sportwaffen und das entsprechende Zubehör (z.B. Zielfernrohr, Munition, spezielle Kleidung) können mit dieser Police versichert werden. Die Entschädigung im Schadensfall erfolgt zum Zeitwert, wobei je nach dem Alter der Waffen feste Abzüge „neu für alt“ vereinbart werden.

 

Jagdhaftpflichtversicherung

Wenn Jäger während der Pirsch einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen, leistet dafür die Jagdhaftpflichtversicherung. Dazu zählen auch Schäden, die durch die Verwendung von Schusswaffen entstehen können. Häufig sind in dieser Police auch die Schäden mitversichert, die zugelassene Jagdhunde verursachen. Jäger sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.


Kapitallebensversicherung                       

Mit einer Kapitallebensversicherung können Verbraucher für das Alter sparen und im Todesfall ihre Angehörigen finanziell absichern. Erlebt er das Vertragsende, wird das Vorsorgekapital nach Ablauf der Police ausgezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit, erhalten seine Hinterbliebenen die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Die Höhe der Auszahlung setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen, dem garantierten Zinssatz und den erwirtschafteten Überschüssen zusammen.                

Kapitallebensversicherungen können zusätzlich mit einer Berufsunfähigkeits- oder eine Unfallzusatzversicherung kombiniert werden.


Kaskoversicherung                          

Wer sein eigenes Auto vor den finanziellen Folgen eines Schadens schützen möchte, braucht eine Kaskoversicherung. Unterschieden wird dabei zwischen Voll- und Teilkaskoversicherung.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt beispielsweise Kosten für geklaute Radios oder Navigationsgeräte, Sturm- und Hagelschäden oder nach einem Autodiebstahl. In der Vollkaskoversicherung sind immer alle Leistungen der Teilkasko enthalten – sie geht aber noch darüber hinaus. Zusätzlich leistet die Vollkasko für Schäden am eigenen Auto, etwa nach einem selbst verursachten Unfall, und bei Vandalismus. Auch Wasser-, Luft- oder Weltraumfahrzeuge können kaskoversichert sein.


KFZ-Haftpflichtversicherung                                      

Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme. Diese liegt bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, bis zu 1.220.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. In der Regel bieten die Versicherer aber deutlich höhere Versicherungssummen (Deckungssummen) an, beispielsweise bis zu 100 Millionen Euro. Wer auch die selbst verursachten Schäden am eigenen Auto versichern möchte, sollte eine Kaskoversicherung abschließen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzliche Pflicht: Jedes Fahrzeug, das sich auf öffentliche Straßen begibt, braucht eine solche Versicherung.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung berechnet sich die Prämie aus dem individuellen Schadenfreiheitsrabatt, der Typklasse des Fahrzeugs, den Regionalklassen sowie weiteren Merkmalen wie Garagenparkplatz oder Fahrleistung.


   

                       

KFZ-Unfallversicherung 

Die Kfz-Unfallversicherung leistet, wenn eine versicherte Person einen Unfall erleidet, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Fahrzeugs steht. Das sind zum Beispiel das Fahren, das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Versichert sind die jeweiligen berechtigten Insassen des Fahrzeugs. Berufsfahrer und deren Beifahrer brauchen eine spezielle Berufsfahrerversicherung.

Voraussetzung für die Leistung ist, dass die versicherte Person eine Invalidität erlitten hat. Die Kfz- Unfallversicherung ist eine sogenannte Summenversicherung, das heißt die Invaliditätsleistung erhält der Berechtigte als Einmalzahlung. Die Höhe der Leistung richtet sich sowohl nach der vereinbarten Versicherungssumme als auch nach dem unfallbedingten Invaliditätsgrad.

Ähnlich einer privaten Unfallversicherung erbringt die Kfz-Unfallversicherung darüber hinaus unter anderem folgende Leistungen:

  • Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit                        
  • Krankenhaustagegeld                        
  • Bei Unfällen, die zum Beispiel bei Autorennen, durch vorsätzliche Straftaten, bei Geistes- und Bewusstseinsstörungen oder Trunkenheit am Steuer passieren, besteht kein Versicherungsschutz.


Krankenhaustagegeldversicherung                

Außer der oben beschriebenen Krankenhauszusatzversicherung ist es auch möglich, eine Krankenhaustagegeldversicherung abzuschließen. Während die Krankenhauszusatzversicherung einen gewissen Behandlungskomfort absichert, können durch das Krankenhaustagegeld auch die Kosten abgedeckt werden, die durch einen Aufenthalt im Krankenhaus zusätzlich entstehen. Der Versicherte vereinbart mit seiner Versicherung eine bestimmte Summe, die für jeden Tag gewährt wird, den er im Krankenhaus verbringen muss. Während bei der Krankenhauszusatzversicherung die Versicherungsleistungen zweckgebunden sind, kann der Versicherte bei einer Krankenhaustagegeldversicherung über die Verwendung selbst bestimmen. Ob er damit zum Beispiel ein Zweibettzimmer, die Fahrten der Familie zum Krankenhaus oder eine Haushaltshilfe finanziert, bleibt ihm überlassen.


Krankentagegeldversicherung für Personen mit GKV-Schutz                    

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten nach Ablauf der Lohnfortzahlung zunächst von ihrer Krankenkasse ein Krankengeld. Dieses darf höchstens 70 Prozent des Bruttoeinkommens betragen, zudem aber auch nicht 90 Prozent des Nettoeinkommens übersteigen. Dadurch liegt es durchschnittlich bei etwa 60 Prozent des Bruttoeinkommens.

Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2016: 4.237,50 Euro mtl.) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis sogar noch niedriger. Dies ist dadurch bedingt,                                            

dass zur Berechnung des Krankengeldes die Beitragsbemessungsgrenze als Höchstgrenze des Bruttoeinkommens verwendet wird. Von diesem wird ein fiktives Nettoeinkommen berechnet und schließlich die 70- / 90-Prozent-Regel angewandt (siehe Tabelle unten).

Durch die Vorgaben besteht zwischen Krankengeld und tatsächlichem Einkommen eine Lücke, die mit steigendem Arbeitseinkommen umso höher ausfällt. Um diese Lücke zu schließen, können gesetzlich Versicherte ebenfalls eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Allerdings gilt auch hier eine Höchstgrenze: Das Krankentagegeld darf zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld den monatlichen Nettoverdienst nicht übersteigen. Die Berechnung des Nettoeinkommens ist tarifabhängig.

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die das Krankengeld zwangsläufig bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse versichert haben, können Selbständige wählen, ob sie den Fall der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich     

  • durch ein gesetzliches Krankengeld oder                        
  • durch eine private Krankentagegeldversicherung
    absichern wollen. Eine Pflicht zum Absicherung der Arbeitsunfähigkeit besteht für sie zwar nicht. An dieser Stelle sollten Selbstständige aber selbst bei kleinem Einkommen auf keinen Fall sparen! 


Krankentagegeldversicherung für Personen mit PKV-Schutz                                     

In der Privaten Krankenversicherung sichern Arbeitnehmer und Selbständige die Risiken eines möglichen Einkommensausfalls durch Arbeitsunfähigkeit privat mit einer Krankentagegeldversicherung ab. Dabei werden Höhe und Dauer der Versicherungsleistungen in den jeweiligen Tarifbedingungen, die der Versicherte mit seiner Versicherung vereinbart, individuell festgelegt. Als Höchstgrenze darf das Krankentagegeld zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen.        

Voraussetzung für die Zahlung eines Krankentagegeldes ist der Ausfall eines Arbeitseinkommens. Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst für eine bestimmte Zeit (in der Regel sechs Wochen) weiterhin das volle Gehalt. Erst nach Einstellung dieser Lohnfortzahlung kann das Krankentagegeld zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt werden.


Kunstversicherung                    

Vor den Risiken einer Ausstellung können sich die Besitzer mit einer Kunst- und Ausstellungsversicherung schützen. Die Kunstversicherer decken nicht nur finanzielle Risiken, sondern bieten auch Service. Ihre Experten helfen, die Werke zu bewerten und unterstützen auch dabei, die Objekte fachkundig zu konservieren und sicher zu transportieren. Die Kunstversicherung ist ein Zweig der Transportversicherung.


Lebensversicherung                

Der Sammelbegriff Lebensversicherungen bezieht sich grundsätzlich auf Policen, die sogenannte biometrische Risiken der versicherten Person abdecken. Dazu zählen etwa Langlebigkeit, der Todesfall oder auch das Risiko, berufsunfähig zu werden.
So vielfältig wie die Risiken, so unterschiedlich können auch die verschiedenen Arten von Lebensversicherungen sein:                            

  • Mit einer Kapitallebensversicherung können Verbraucher für das Alter sparen und im Todesfall ihre Angehörigen finanziell absichern.
  • Eine Riester- oder Basisrente sind staatlich geförderte Lebensversicherungen, die vor allem für die finanzielle Absicherung im Alter gedacht sind. Ähnliches gilt für ungeförderte private Rentenversicherungen und die betriebliche Altersversorgung, die ebenfalls zu den Lebensversicherungen gehören.
  • Eine Risikolebensversicherung sichert im Todesfall die Hinterbliebenen wie etwa Familienangehörige ab.
  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung garantiert eine monatliche Rente, wenn man nicht mehr arbeiten kann.


Luftfahrtversicherung

Luftfahrtversicherung ist ein Sammelbegriff für verschiedene Versicherungsarten und -formen in der zivilen Luftfahrt. Dazu zählen etwa die Luftfahrt-Unfallversicherung, Luftfahrt-Haftpflichtversicherung oder die Luftkaskoversicherung, die Luftfahrzeuge gegen Beschädigung und Verlust am Boden, in der Luft, im Wasser und während eines Transportes absichert. Darüber hinaus gibt es noch die Lufthaftpflicht- und die Luftinsassenunfallversicherung.


Mallorca-Police                  

Mallorca-Police bezeichnet eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland. Bei einem Unfall leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung lediglich bis zu der im jeweiligen Land üblichen Mindestdeckungssumme. Mit der Mallorca-Police wird der Versicherungsschutz an die in Deutschland geltenden Mindestdeckungssummen angepasst.


Pensionsfonds            

Pensionsfonds sind eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Diese Einrichtungen sind rechtlich selbstständige Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumt. Der Fond orientiert sich an angelsächsischen Vorbildern und bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersversorgung.

Pensionsfonds unterliegen nicht den strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen.

Sie dürfen ihr Vermögen in höherem Maße auch am Aktienmarkt anlegen, um dessen Renditechancen besser nutzen zu können. Allerdings ergeben sich daraus auch höhere Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt zum Teil stark schwanken.


Pensionskasse                            

Pensionskassen sind eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Sie werden von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen und sind aufsichtsrechtlich Versicherungen. Pensionskassen gewähren den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Sie finanzieren sich über Zuwendungen der Trägerunternehmen und aus Vermögenserträgen. Wie andere Versicherungen unterliegen sie der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Pensionskassen müssen ihr Vermögen eher konservativ anlegen. Wie bei der klassischen Direktversicherung steht eine kontinuierliche und sichere Rendite im Vordergrund. Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber auch bei diesem Durchführungsweg nicht in den Pensions-Sicherungs- Verein (PSVaG) einzahlen.


Pferdehalterhaftpflichtversicherung             

Wer Pferde hält, haftet auch für die Schäden, die die Tiere anrichten können – und zwar in unbegrenzter Höhe mit seinem privaten Vermögen, unabhängig von dem individuellen Verschulden. Dieses Risiko, das von den Tieren ausgeht, ist nicht durch eine private Haftpflichtversicherung gedeckt. Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung hingegen leistet für Schäden, die Pferde, Esel oder Maultiere verursachen. In der Regel kommt diese Versicherung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auf.


Pflegeversicherung                           

In Deutschland müssen sich alle Bürgerinnen und Bürger finanziell gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit mit einer Pflegeversicherung absichern. Diese Pflegepflichtversicherung schließen Privatversicherte und wahlweise auch freiwillig gesetzlich Versicherte bei einer privaten Krankenversicherung ab. Die Leistungen der Privaten Pflegepflichtversicherung sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und mit denen der Sozialen Pflegeversicherung für gesetzlich Krankenversicherte identisch.

Die Private Pflegepflichtversicherung unterscheidet sich allerdings von der Sozialen Pflegeversicherung in der Beitragsgestaltung: Die Beiträge der Versicherten werden risikogerecht kalkuliert, Alterungsrückstellungen sorgen für das mit dem Alter steigende Pflegerisiko vor. So gewährleistet die Private Pflegepflichtversicherung auch in einer alternden Gesellschaft stabile Beiträge, ohne nachfolgende Generationen zu belasten.

Die Soziale Pflegeversicherung und die Private Pflegepflichtversicherung decken nur einen Teil der anfallenden Kosten im Pflegefall. Die Versorgungslücke kann mit einer Pflegezusatzversicherung abgedeckt werden.


Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung                               

Zur Absicherung des Pflegerisikos bieten die privaten Krankenversicherungsunternehmen zwei Arten von von Pflegezusatzversicherungen an:


1. Pflegetagegeldversicherung 

Die Pflegetagegeldversicherung ist die am häufigsten gewählte Art der Pflegezusatzversicherung und wird von vielen privaten Krankenversicherungsunternehmen angeboten. Der Versicherte erhält im Pflegefall ein Tagegeld, das ihm zur freien Verfügung steht. Wofür er das Geld verwendet, entscheidet er selbst. 

Seit 2013 gibt es die Pflegetagegeldversicherung auch als staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. Diese bietet Versicherungsschutz für jeden Erwachsenen, der noch nicht pflegebedürftig ist. Bis zu 33 Prozent des Beitrags zahlt der Staat als Zuschuss zum Beitrag.


2. Pflegekostenversicherung                         

Die Pflegekostenversicherung erstattet tatsächlich entstandene Kosten der Pflegebedürftigkeit. Grundsätzlich gibt es zwei Ausgestaltungen der Kostenerstattung:
a) Die Leistung der Pflegepflichtversicherung wird als Ausgangspunkt genommen. Je nach Tarif werden dann noch mal 20, 30 bis zu 200 Prozent dieses Betrages von der Zusatzversicherung ausgezahlt. 

b) Die Zusatzversicherung erstattet einen Betrag, der zusammen mit der Leistung der Pflichtversicherung einen bestimmten Prozentsatz der tatsächlichen Kosten abdeckt. Oder die Zusatzversicherung erstattet die Restkosten (unter Berücksichtigung der Pflegepflichtversicherung) bis zu einem festgelegten Maximalbetrag.


PKV-Schutz (PKV Private Krankenversicherung)                                    

Die private Krankenversicherung (PKV) in Deutschland umfasst 43 Mitgliedsunternehmen, bei denen rund 8,9 Millionen Menschen versichert sind. Viele Menschen wählen den privaten Versicherungsschutz, da dieser viele Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bietet. Doch nicht jeder kann sich privat versichern lassen, deshalb sollten sich Interessenten vor dem Abschluss eingehend mit den einzelnen Bedingungen der PKV befassen. Zudem bieten nicht alle Versicherungen dasselbe Preis-Leistungs-Verhältnis, weshalb es sich lohnt Kosten, Leistungen und Tarifmerkmale vor dem Abschluss zu vergleichen. Ihr Betreuer hilft Ihnen gerne bei der Auswahl.


Wer kann Mitglied in der Privaten Krankenversicherung werden?

                                                                                           

Alle Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen über der Jahresentgeltgrenze (JAEG) liegt, können sich privat versichern lassen. Im Jahr 2019 beträgt diese Jahresentgeltgrenze 60.750 Euro jährlich, bzw. 5.062,50 Euro monatlich. (Im Vorjahr lag die Jahresarbeitsentgeltgrenze noch bei jährlich 59.400 Euro bzw. monatlich 4.950 Euro. Hintergrund für diese Anpassung sind die positiven Entwicklungen bei Löhnen und Gehältern.) Wer als Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, darf Mitglied in der Privaten Krankenversicherung werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Beamte, Studenten und Selbständige. Sie können sich unabhängig von dieser Grenze privat versichern lassen. Für Berufsanfänger, deren Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, gilt, dass sie sich freiwillig privat oder gesetzlich versichern können.


Photovoltaikversicherung                    

Prinzipiell können Hausbesitzer ihre Photovoltaikanlage über zwei Wege versichern:

  • Über einen Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung. Ohne diesen Zusatzbaustein wären die Stromerzeuger nicht geschützt. Der Vorteil dabei: Bei einem Schaden, der sowohl das Haus als auch die Photovoltaikanlage betrifft, erfolgt die Schadenregulierung aus einer Hand.
  • Die Photovoltaikanlage bekommt eine eigenständige Police – unabhängig von der Absicherung des Hauses.
  • Diese Versicherungen leisten zum Beispiel bei Schäden durch        
  • Feuer 
  • Überspannung durch Blitze            
  • Kurzschluss, Überstrom
  • Luftfahrzeuge   
  • Leitungswasser
  • typische Naturgefahren (etwa Sturm, Hagel oder Schneedruck)

Versichert sind damit alle Teile, die zur Photovoltaikanlage gehören. Dazu zählen Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Wechselrichter und die Verkabelung. Auch die Stromspeicheranlage, die das Gebäude versorgt, ist darüber geschützt.
Ergänzend können Hausbesitzer ihre Anlage gegen Einbruchdiebstahl, Tierbisse oder Bedienungsfehler versichern. Auch Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler lassen sich versichern.

Hausbesitzer können mit einer Photovoltaikversicherung auch den Ertragsausfall abdecken. Fällt die Anlage vorübergehend aus, ersetzt die Versicherung die entgangene Einspeisevergütung ebenso wie die Mehrkosten für den Strom aus fremder Quelle.


Private Rentenversicherung            

Siehe Rentenversicherung (Privat)


Rechtsschutzversicherung            

Eine Rechtsschutzversicherung nimmt die Interessen des Versicherten bei Rechtsstreitigkeiten wahr und trägt die dabei anfallenden Kosten – sei dies im privaten oder gewerblichen Bereich.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:

  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts
  • Gerichtskosten
  • Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss
  • Kosten für Mediationsverfahren

Es gibt verschiedene Vertragsarten (z.B. Verkehrsrechtsschutz, Familienrechtsschutz, Firmenrechtsschutz, Vereinsrechtsschutz). Was eine Rechtsschutzversicherung genau abdeckt, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt.


Reiseversicherungen                     

Unter Reiseversicherungen versteht man Versicherungen, die im Rahmen von Reisen gesondert abgeschlossen werden. Sie gelten entweder für eine einzelne Reise oder einen festgelegten Zeitraum.

  • Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt, wenn man eine gebuchte Reise nicht antritt.
  • Die Reiseabbruchversicherung ersetzt die entstehenden Mehrkosten, wenn man wegen vorzeitiger Rückreise bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen kann oder wenn man zu einem verlängerten Aufenthalt gezwungen ist.
  • Die Reisegepäckversicherung versichert das gesamte Reisegepäck des Versicherungsnehmers und mitreisender Familienangehöriger gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigungen. Und zwar solange sich das Gepäck im Gewahrsam eines Beförderungsbetriebs befindet, aber auch während der übrigen Reisezeit.


Rentenversicherung (Privat)                     

Die private Rentenversicherung ist eine Möglichkeit, um für das Alter finanziell vorzusorgen. Der Kunde erhält eine lebenslange Rente, die sich aus seinen eingezahlten Beiträgen, einem garantierten Zinssatz und den erwirtschafteten Überschüssen des Unternehmens zusammensetzt. Der Kunde kann zwischen verschiedenen Vertragsvarianten wählen. Dabei spart der Versicherte sein Vorsorgekapital während der Vertragslaufzeit an.   

Im Gegensatz zur Lebensversicherung ist bei der privaten Rentenversicherung die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen nicht integriert.


Restschuldversicherung                             

Sie ist eine spezielle Form der Risikoversicherung und dient der Absicherung von Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge passen sich jeweils der abzusichernden Hypotheken- oder Kredithöhe an. Im Todesfall wird mit der Versicherungsleistung der restliche Kredit getilgt.


Riester-Rente            

Die Riester-Rente ist eine Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Der Staat fördert die Riester-Rente, indem er die Einzahlungen des Kunden oder der Kundin durch Zulagen aufstockt. Die Zulagen setzen sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beträgt 154 Euro pro Person und Jahr. Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 185 Euro pro Jahr). Die Zulagen werden direkt auf den Riester-Vertrag überwiesen. Vor allem Familien und Bezieher bzw. Bezieherinnen geringer Einkommen profitieren von den Zuschüssen, die der Staat zahlt.

Darüber hinaus kann die Riester-Rente auch Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Denn die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Dazu muss bei der Einkommensteuererklärung die Anlage AV ausgefüllt werden. Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage („Günstigerprüfung“). Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, führt das zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung.

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, damit sich Menschen eine private Altersvorsorge aufbauen können, um so Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen.


Risikolebensversicherung            

Vorsorge für die Hinterbliebenen: Das ist der Zweck einer Risikolebensversicherung. Wenn der Versicherte stirbt, erhalten die Hinterbliebenen einen festgelegten Geldbetrag, die Todesfallsumme. Leistungen aus Risikolebensversicherungen sind im Todesfall nicht einkommensteuerpflichtig. 

Der Kunde kann die genaue Höhe der Todesfallsumme bei Vertragsabschluss bestimmen. Endet der Vertrag zu Lebzeiten des Versicherten, werden keine Leistungen fällig.

                                  

Stationäre Zusatzversicherung

Siehe Zusatzversicherung (Stationär)


Terrorversicherung                              

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hat die deutsche Versicherungswirtschaft den Spezialversicherer Extremus gegründet, der Terrorrisiken versichert. Extremus übernimmt Großrisiken über 25 Millionen Euro in Deutschland gegen Sach- und Betriebsunterbrechungsschäden durch Terrorakte.


Transportversicherung                               

Die Transportversicherung versichert Transportmittel und Güter. Ferner wird die vertragliche oder gesetzliche Haftung der verschiedenen Verkehrsträger versichert. Nach der Art des zu versichernden Interesses werden die Sparten Waren- bzw. Güterversicherung, Kaskoversicherung, Verkehrshaftungsversicherung sowie eine Vielzahl von Sonderzweigen unterschieden. Zu den Sonderzweigen zählen etwa Ausstellungen- und Kunstversicherungen oder Reiseversicherungen.


Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall in der Freizeit dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel rund um die Uhr und weltweit. Die private Unfallversicherung kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen jedes Einzelnen ausgestaltet werden. Sie leistet in Form von:

  • Invaliditätsleistung
  • Unfallrente
  • Todesfallleistung
  • Tagegeld, Krankenhaustagegeld
  • Übergangsleistung
  • Bergungskosten
  • kosmetischen Operationen


Valorenversicherung                        

Die Valorenversicherung ist ein Sonderzweig der Transportversicherung, die sich in die gewerbliche und die private Valorenversicherung unterteilt:

  • Die gewerbliche Valorenversicherung bietet Versicherungsschutz für Bank- bzw. geldwerte Papiere (z. B. Aktien, Wechsel), Bargeld, Bar- und Reiseschecks, Gold, Silber und Platin (gemünzt oder in Barren) sowie Bijouterien (Schmuck, Uhren usw.).
  • Die private Valorenversicherung bietet Versicherungsschutz für Edelsteine, Juwelen, Perlen, Silber-, Gold- und Platin sowie sonstige Schmucksachen und Pelze im Privatbesitz. Der Versicherungsschutz gilt sowohl stationär (Wohnung) als auch auf Reisen.


Veranstaltungsausfallversicherung

Die Veranstaltungsausfallversicherung ist ein Sonderzweig der Transportversicherung. Versichert gelten Schäden, die durch Ausfall, Abbruch oder Änderung einer Veranstaltung als Folge eines versicherten Ereignisses entstehen, welches nicht durch den Versicherungsnehmer beeinflusst werden kann.


Vermögensschadenhaftpflichtversicherung        

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gewährt Deckung für den Fall, dass der Versicherungsnehmer bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit einen Vermögensschaden                                                                    

verursacht, für den er in Anspruch genommen werden kann. Als Vermögensschäden gelten dabei solche Schäden, die keine Folge von Personen- oder Sachschäden sind.

Die Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern kann zum Beispiel für Vermögensschäden leisten.


Vertrauensschadenversicherung            

Eine Vertrauensschadenversicherung entschädigt Unternehmen für Vermögensverluste, wenn sie Opfer von kriminellen Vertrauenspersonen geworden sind – also wenn Mitarbeiter eines Unternehmens Geld unterschlagen, das Unternehmen sabotieren, Geschäftsgeheimnisse verraten oder sich der Untreue schuldig machen. Auch die kriminellen Machenschaften von Zeitarbeitern oder den Mitarbeitern von Dienstleistern sind versichert. Die Vermögensschäden durch vorsätzlich begangene Taten von fremden Betrügern (etwa bei Fake-President-Fällen) sind üblicherweise ebenfalls im Rahmen einer Vertrauensschadenversicherung versichert.


Wohngebäudeversicherung                  

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. In der Regel sind Schäden durch folgende Gefahren abgedeckt:

  • Feuer
  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung

Der Versicherungsschutz kann durch zusätzliche Vertragselemente, wie z.B. Starkregen / Überschwemmung / Rückstau, erweitert werden. Hierfür gibt es die Elementarschadenversicherung.


Zahnzusatzversicherungen         

35 bis 50 Prozent der Kosten müssen gesetzlich Versicherte bei Zahnersatz selbst tragen. Durch eine private Zusatzversicherung können sie ihren Eigenanteil senken. Nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse erstattet die private Krankenversicherung gemäß den tariflichen Bedingungen. Die Kostenübernahme durch die private Zusatzversicherung kann unterschiedlich geregelt sein:

  • Erstattung eines pauschalen Prozentsatzes (z.B. 30 Prozent) des gesamten Rechnungsbetrages; meistens gibt es eine Beschränkung auf maximal 80 oder 90 Prozent des Rechnungsbetrages bei Anrechnung der Erstattung anderer Kostenträger (d.h. insbesondere der GKV).
  • Erstattung eines pauschalen Prozentsatzes der verbleibenden Kosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Aufstockung des von der gesetzlichen Krankenkasse vorgeleisteten Betrages auf einen bestimmten Prozentsatz (z.B. 90 Prozent) des Rechnungsbetrages – der Anteil der gesetzlichen Krankenkasse spielt hier also keine Rolle, der Patient muss grundsätzlich den vereinbarten verbleibenden Prozentsatz (z.B. 10 Prozent) selbst zahlen.
    In der Regel sind die Beträge, die die private Zusatzversicherung übernimmt, in den ersten Jahren begrenzt. Erstattet werden grundsätzlich die Kosten sowohl für die zahntechnischen Leistungen als auch die damit zusammenhängende zahnärztliche Behandlung.


Zusatzversicherung (Ambulant)                   

Bei den ambulanten Zusatzversicherungen wird zwischen ambulanten Ergänzungstarifen und den Kostenerstattungstarifen unterschieden.

Ambulante Ergänzungstarife sind in der Regel in sogenannten Versicherungspaketen enthalten. Diese können zu einem bestimmten Prozentsatz und bis zu einem bestimmten Höchstbetrag Kosten für folgende Leistungen absichern:

  • Sehhilfen
  • Hörgeräte
  • die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen des Versicherten zu ärztlich verordneten Medikamenten
  • Hilfsmittel wie z.B. Hörgeräte, Sprechgeräte, orthopädische Einlagen und Schuhe, Bandagen, Prothesen, Krankenfahrstühle, soweit sie von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nur teilweise bezahlt werden.

Der genaue Leistungsumfang kann von Zusatzversicherung zu Zusatzversicherung stark variieren und ist jeweils den Tarifbedingungen zu entnehmen.  

Alle GKV-Versicherten können bei ihrer Kasse anstelle der üblichen Sachleistungen die Kostenerstattung wählen und sie mit einem privaten Kostenerstattungstarif ergänzen. Dabei können sie entscheiden, für welche Versorgungsbereiche sie Kostenerstattung erhalten: ärztliche / zahnärztliche Behandlung, Arzneimittel, Krankenhausbehandlung.

Gegenüber dem Arzt erlangen die Versicherten den Status eines Privatversicherten. Das bedeutet: Patient und der Arzt schließen einen sogenannten Behandlungsvertrag ab. Der Arzt stellt für die Behandlung eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte aus, die der Patient begleichen muss. Dieser reicht die Rechnung dann bei seiner gesetzlichen Krankenkasse ein, die ihm den Betrag überweist, der für die entsprechende Behandlung von gesetzlich Versicherten veranschlagt wird. Da die gesetzliche Krankenversicherung nie die gesamte Rechnungssumme erstatten wird, bietet sich bei einer Entscheidung für die Kostenerstattung in der GKV der Abschluss eines privaten Kostenerstattungstarifs an. Die private Versicherung überweist nach erfolgter Behandlung im vereinbarten Umfang den Restbetrag oder einen Teil davon.


Zusatzversicherung (Heilpraktikerbehandlung)                        

Bei einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen werden in der Regel die Aufwendungen für Leistungen des Heilpraktikers sowie für die verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel zu 50 bis 80 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages ersetzt. Für die Erstattung wird das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und mitunter auch das Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapieeinrichtungen zugrunde gelegt. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse werden vom erstattungsfähigen Betrag abgezogen. Darüber hinaus wird ein jährlicher Höchsterstattungsbetrag von 250 bis 1.000 Euro festgesetzt.


Zusatzversicherung (Kuraufenthalte)

Kuren sind zwar grundsätzlich eine in der Gesetzlichen Krankenversicherung abgesicherte Leistung, allerdings kommt die Krankenkasse in der Regel nur für einen geringen Teil der Kosten auf. Wer für den Fall einer Kurbehandlung vorsorgen und rundum abgesichert sein möchte, kann eine Zusatzversicherung für Kuraufenthalt abschließen. Gesetzlich Versicherte können einen solchen Tarif in der Regel nur in einem Versicherungspaket erhalten. Als einzelne Versicherung bieten einige Versicherungen das Kurtagegeld als Ergänzungstarif zur privaten Vollversicherung an.

Bei einer ambulanten Kur wird Kurtagegeld – sofern es von den tatsächlichen Kosten abhängig ist – in der Regel für Kurtaxe, Kurplan, ärztliche Behandlung, Arzneien, Kurmittel und physikalische Therapie gezahlt. Bei einer stationären Kurbehandlung werden noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung hinzugerechnet.


Zusatzversicherung Stationär                 

Wahlleistung Krankenhaus
Wer gesetzlich krankenversichert ist, wird in der Regel in Mehrbettzimmern untergebracht und vom diensthabenden Arzt behandelt. Durch eine private stationäre Zusatzversicherung kann man sich

  • die freie Auswahl der Klinik,
  • die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und
  • die Behandlung durch den Chefarzt, seinen benannten Stellvertreter oder auch durch einen ausgewählten Spezialisten
    sichern. 

Zudem kann die Versicherung auch ambulante Operationen und die Behandlung durch Belegärzte enthalten. Belegärzte sind niedergelassene Ärzte, die im Krankenhaus operieren dürfen und Betten reserviert haben.