BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt einem berufstätig Versicherten eine Rente, wenn er wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Auch wer pflegebedürftig ist und mindestens unter Pflegestufe 1 fällt, gilt häufig als berufsunfähig ― je nach vertraglicher Vereinbarung. Die Rente wird dann innerhalb der beim Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungsdauer gezahlt.