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RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Eine Rechtsschutzversicherung nimmt die Interessen des Versicherten bei Rechtsstreitigkeiten wahr und trägt die dabei anfallenden Kosten ― sei dies im privaten oder gewerblichen Bereich. Es gibt verschiedene Vertragsarten (z.B. Verkehrs-Rechtsschutz, Familien-Rechtsschutz, Firmen-Rechtsschutz, Vereins-Rechtsschutz). 

Die Rechtsschutzversicherungen übernimmt in der Regel die Kosten für die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare, Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss, sowie Kosten für Mediationsverfahren bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.