AMBULANTE KRANKENZUSATZVERSICHERUNG
Bei den ambulanten Krankenzusatzversicherungen wird zwischen ambulanten Ergänzungstarifen und den Kostenerstattungstarifen unterschieden. Ambulante Ergänzungstarife sind in der Regel in sogenannten Versicherungspaketen enthalten. Diese können zu einem bestimmten Prozentsatz und bis zu einem bestimmten Höchstbetrag Kosten für Sehhilfen, Hörgeräte und gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen der Versicherten zu ärztlich verordneten Medikamenten absichern.
Der genaue Leistungsumfang kann von Zusatzversicherung zu Zusatzversicherung stark variieren und ist jeweils den Tarifbedingungen zu entnehmen.