STATIONÄRE KRANKENZUSATZVERSICHERUNG

Wer gesetzlich krankenversichert ist, wird in der Regel in Mehrbettzimmern untergebracht und vom diensthabenden Arzt behandelt. Durch eine private stationäre Zusatzversicherung kann man sich die freie Auswahl der Klinik, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt, seinen benannten Stellvertreter oder auch durch einen ausgewählten Spezialisten sichern. Zudem kann die Versicherung auch ambulante Operationen und die Behandlung durch Belegärzte enthalten.