Ticket AGB´s
I. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten des Wuppertaler Sportvereins e.V. oder der vom Verein autorisierten Dritten begründet wird.
II. Ticketbestellung / Vertragsschluss
1. Bezugswege
Ticketbestellung für Veranstaltungen des Vereins sind grundsätzlich nur beim Verein oder bei autorisierten Verkaufsstellen inklusive Gastclub zu beziehen. Ob eine entsprechende Verkaufsstelle autorisiert ist, kann bei uns angefragt werden.
2. Vorkasse
Der Verein liefert grundsätzlich nur gegen Vorkasse es sei denn, es ist ausdrücklich eine andere oder zusätzliche Zahlweise angeben.
3. Stationäre Verkauf / Offline - Bestellung
Im Fall der Offline-Bestellung, insbesondere über die autorisierten Vorverkaufsstellen oder die Tickethotline, kommt der Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt des Versands bzw. der Übergabe auf Grundlage dieser Bedingungen zustande.
4. Online Bestellung
a) Bestellvorgang und Angebot
Der Kunde kann ein Ticket über das auf der Internetseite integrierte Online – Bestellformular abgegeben.
• Im Shop registrieren
• Ihre Rechnungsanschrift und (falls abweichend) Lieferanschrift eingeben
• Ticket in den Warenkorb legen.
• Eine Zahlart auswählen.
• Auf der Kontrollseite die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen.
• Am Ende auf den Button " jetzt kaufen“ klicken.
Es wird ein verbindliches Angebot dann abgegeben, wenn der Button jetzt kaufen bzw. jetzt bestgellen angeklickt wurde.
b) Annahme des Angebotes Vertragsschluss
Nachdem die Bestellung eingegangen ist, versenden wir automatisch eine Bestätigung des Bestelleingangs. Dieses stellt noch keine Annahme dar. Wir können das Angebot des Kunden innerhalb von 7 Tagen ab Zugang des Angebotes annehmen durch:
• eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder Fax
• Lieferung und Zugang der bestellten Tickets an den Kunden
• Aufforderung zur Zahlung nach der Bestellung des Kunden
Kommen mehrerer der vorgenannten Alternativen in Betracht, kommt der Vertrag zu dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der Bedingungen zuerst eintritt.
c) Vertragsschluss über PayPal
Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt - unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt der Kunde mittels einer im Online-Bestellvorgang auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
d) Korrektur von Eingabefehlern
Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung können alle Eingaben über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort über die oben genannten Funktionen bzw. über die Korrekturbuttons korrigiert werden. Mit dem Button „Löschen bzw. entfernen“ können etwaige in den Warenkorb gelegte Waren entfernt werden. Der Auftrag kommt somit nicht zustande.
III. Speicherung und Einsichtnahme in den Vertragstext
1. Ausdrucken des Vertragstextes
Sie können diese AGB ausdrucken und über die Browserfunktion (z.B. speichern unter) speichern. Sie können diese AGB ebenfalls über die am Ende abgebildete Funktion AGB als PDF (127 KB) speichern | AGB drucken archivieren und drucken.
2. Speicherung
Ihre Bestelldaten werden darüber hinaus bei uns gespeichert. Diese können Ihnen auf Anfrage per E-Mail zugesendet werden.
IV. Versandzeit
1. Beginn
Die Versandzeit beträgt sieben Tage. Sie beginnt bei Vorkasse zwei Tage nach Erteilung des Zahlungsauftrages an das überweisende Kreditinstitut durch den Kunden.
2. Fristende
Die Lieferfrist endet mit Ablauf des jeweils unter Ziffer 1 genannten Werktages. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
V. Versand / Hinterlegung
1. Versandkosten
Zusätzlich fallen Versandkosten an, soweit ein kostenloser Versand nicht ausdrücklich in der Artikelbeschreibung angegeben wird.
2. Hinterlegung
Sofern bei einer Bestellung ein rechtzeitiger Zugang der Tickets auf der Grundlage der unter Ziffer IV genannten Versandzeit nicht gewährleistet ist, besteht im Einzelfall und nach freiem Ermessen des Vereins die Möglichkeit, die Ticktes an dem hierfür am Stadion eingerichteten Schaltern abzuholen. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines geeigneten amtlichen Identifikationsdokumentes (Personalausweis, Reisepass etc.) möglich.
VI. Zustellung anderer Tickets
Sofern der Kunde bei Bestellung eingewilligt hat, ist der Verein im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Kategorie berechtigt, anstelle der Ablehnung des Angebotes, dem Kunden Ticktes der nächst niedrigeren Kategorie zuzuteilen und /oder die Anzahl der gewünschten Tickets zu minimieren.
VII. Gefahrenübergang
1. ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechtes, ein öffentliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungsverkauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde in Annahmeverzug befindet.
VIII. Mängelhaftungsrecht und Haftung
Die Gewährleistungsrechte wegen eines Mangels richten sich vorbehaltlich folgender Absätze nach den gesetzlichen Vorschriften.
1. Gewährleistungsrecht (Nacherfüllung, Minderung Rücktritt)
• Für alle während der Gewährleistungszeit bestehenden Mängel gelten nach Ihrer Wahl die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neulieferung). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, besteht ein Anspruch auf Minderung oder Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten.
• Ist der Kunde Unternehmer, muss dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommen. Erkannte und erkennbare Mängel sind schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine Rüge, gilt die Ware als vertragsgemäß anerkannt, es sei denn, der Fehler war auch bei der Prüfung mit zumutbarer Sorgfalt nicht erkennbar.
2. Haftung (Schadensersatz)
• Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz.
• Der Verein haftet für sich, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruhen sowie bei einfacher Fahrlässigkeit für solche Schäden, die aus einer Verletzung von Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind ( Kardinalpflichten), etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Kunden nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, herrühren unbeschränkt.
• Sofern der Verein fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschaden begrenzt.
3. Verlegung oder Spielabbruch
• Bei einer zeitlichen Verlegung der Veranstaltung behalten die entsprechenden Ticktes ihre Gültigkeit. Dem Kunden eines Tagestickets steht es gegen Erstattung des Ticketpreises frei, vom Vertrag zurückzutreten. Inhaber einer Dauerkarte können einen Betrag anteilig erstattet bekommen.
• Bei einer örtlichen Verlegung der Veranstaltung verliert das Ticket grundsätzlich seine Gültigkeit und der Ticketpreis wird bei einem Tagesticket ganz bzw. bei einem Dauerticket teilweise erstatte. Der Verein versucht, dem Kunden eine gleichwertige Leistung zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall kann dem Kunden nach freiem Ermessen ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden oder der Kunde nimmt an einem Losverfahren teil.
• Bei Spielabbruch besteht weder ein Anspruch auf teilweise noch auf vollständige Erstattung des Ticketpreises, es sei denn der Verein hat den Abbruch im Sinne der Ziffer X b) zu vertreten. Im Falle eines Widerholungsspiels verliert das ursprüngliche Ticket seine Gültigkeit.
IX. Nutzung und Weitergabe von Tickets
1. Interessen des Vereins bei der Weitergabe von Tickets
Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der jeweiligen Veranstaltung, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der aufeinandertreffenden Mannschaften und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, liegt es im Interesse des Vereins und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
2. Unzulässige Weitergabe
• Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche und kommerzielle Weiterverkauf ist unzulässig
• Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste;
• Tickets an Anhänger von Gastmannschaften weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.
3. Maßnahmen bei einer Unzulässigen Weitergabe
Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die vorgenannte Regelung ist der Verein berechtigt,
• die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen,
• betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen;
4. Vertragsstrafe
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung des Kunden gegen eine unzulässige Weitergabe im Sinne dieser Bestimmung ist der Verein berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 Euro gegen den Kunden zu verhängen.
X. Widerrufsrecht
Auch wenn der Verein Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets.
XI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Gerichtsstand
Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie sämtliche sich zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen dem Verkäufer und dem Kunden geschlossenen Kaufverträgen der Sitz des Vereins. Der Verein ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben zwingende Vorschriften des Staates, in dem Kunden die Verbraucher sind, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
XII. Stadionordnung
Der Zutritt zum Stadion unterliegt der im Stadion ausgehängten und im Internet jederzeit abrufbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Bereich des Stadions erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich; sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser Bestimmungen.
XIII. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Fall der Unwirksamkeit einer Regelung haben die Parteien in gutem Glauben darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.