RISIKOLEBENSVERSICHERUNG

Vorsorge für die Hinterbliebenen, das ist der Zweck der Risikolebensversicherung. Wenn der versicherte stirbt, erhalten die Hinterbliebenen einen festgelegten Geldbetrag, die Todesfallsumme. Leistungen aus Risikolebensversicherungen sind im Todesfall nicht einkommenssteuerpflichtig. Der Kunde kann die genaue Höhe der Todesfallsumme bei Vertragsabschluss bestimmen. Endet der Vertrag zu Lebzeiten des Versicherten, werden keine Leistungen fällig.