HUNDEHALTERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Für Hundehalter gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, sie sind unabhängig von eigenem Verschulden verantwortlich für das, was Ihr Hund tut. Der Halter haftet dafür mit seinem Vermögen in unbegrenzter Höhe. In mehreren Bundesländern müssen Hundehalter aller Rassen verpflichtend eine Haftpflichtversicherung abschließen. Eine solche Versicherungspflicht besteht derzeit in Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin. 

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung leistet bei Personenschäden z.B. Schmerzensgeld oder Behandlungskosten nach einem Biss, bei Sachschäden z.B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes, bei Vermögensschäden als Folge eines Personen-oder Sachschadens (z.B. der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)