KS Driver Academy

Teilnahmebedigungen

Anmeldung: 

Anmeldungen für Veranstaltungen können in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form (Brief, Fax, Internet, E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt. 

Bestätigung/Rechnung: 

Eingehende Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und durch Übersendung einer entsprechenden Rechnung über die Teilnahmegebühr oder in anderer geeigneter Form bestätigt. Die berechneten Teilnahmegebühren sind sofort ohne Abzug fällig, es sei denn, auf der Rechnung ist eine andere Fälligkeit ausgewiesen. Die in den Veranstaltungsplänen ausgewiesenen Teilnahmegebühren sind i. d. R. Nettopreise je Teilnehmer. Sofern nicht anders angegeben, wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt. 

Rücktritt: 

Der Rücktritt von einer bestätigten Kurs-/Seminarteilnahme hat in gleicher Form zu erfolgen wie die Anmeldung. Ein Ersatzteilnehmer kann vor Veranstaltungsbeginn benannt werden, sofern dieser die etwaigen Teilnehmervoraussetzungen erfüllt. Bei einem Rücktritt, der später als 7 Werktage vor Beginn erfolgt, bei Nichtantritt oder bei Abbruch der Teilnahme ist die gesamte Gebühr zu bezahlen. 

Absagen: 

Der Schulungsveranstalter behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, sofern eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder ein Referent nicht zur Verfügung steht. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die der Schulungsveranstalter zu vertreten hat, ausfallen, so werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren voll zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 

Haftung: 

Für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - haftet der Veranstalter nur im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung seitens seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder im Falle fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten oder vertragswesentlichen Pflichten. Im Falle grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Kardinalpflichten oder vertragswesentlichen Pflichten ist die Ersatzpflicht jedoch auf den ertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vorgenannte Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit eines Menschen. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gegenständen der Teilnehmer bleibt die Haftung ausgeschlossen. 

Verpflegung: 

Sofern eine Veranstaltungsgebühr die Verpflegung des Teilnehmers ausdrücklich mit einschließt, so sind Getränke hiervon ausgenommen, die während eines Mittagessens gereicht werden und die vom Gastwirt direkt mit dem Teilnehmer abgerechnet werden. Art und Umfang der Bewirtung kann zwischen den jeweiligen Schulungsstätten variieren. Bei geförderten Schulungsveranstaltungen kann die Verpflegung durch den Zuwendungsbescheid oder grundsätzlich ausgeschlossen sein. Die Verpflegung obliegt in diesem Fall dem Anmeldenden/Teilnehmer auf eigene Kosten. 

Fördermittel: 

Die Beantragung und die Gewährung etwaiger Fördermittel für Schulungsveranstaltungen liegt in der Verantwortung des Anmeldenden/Teilnehmers. Hinweise des Schulungsveranstalters auf ggf. bereitstehende Fördermittel sind in jedem Fall unverbindlich. Soweit Fördermittel gewährt werden, hat der Anmeldende/Teilnehmer entsprechende Zuwendungsbescheide o. ä. dem Schulungsveranstalter spätestens bis zum Beginn der bestätigten Schulungsveranstaltung vorzulegen.

Hinweis zum Datenschutz: 

Die Daten der Teilnehmer und der entsendenden Organisationen/Firmen werden vom Schulungsveranstalter soweit geschäftsnotwendig und gesetzlich zulässig mittels EDV erfasst, gespeichert und verarbeitet.